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   BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72   

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https://dejure.org/1973,1746
BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72 (https://dejure.org/1973,1746)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1973 - V B 27.72 (https://dejure.org/1973,1746)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1973 - V B 27.72 (https://dejure.org/1973,1746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf gutgeformte Abfindungsgrundstücke im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - Bessere Bewirtschaftung aller Grundstücke als allgemeines Ziel der Flurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61

    Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Er kann gemäß § 44 Abs. 1 FlurbG lediglich beanspruchen, daß er Flächen zugeteilt erhält, die - im ganzen gesehen - dem Wert seiner Einlagegrundstücke entsprechen (BVerwGE 3, 246 [248]; Urteil vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - [RdL 1962, 217]).

    Aus dem Charakter dieser Vorschrift, als einer Generalklausel kann kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Einzelmaßnahme hergeleitet werden (BVerwG, Urteil vom 26. März 1962, a.a.O.).

    Dem Kläger ist zwar darin beizutreten, daß von einer wertmindernden und daher anderweitig auszugleichenden Wirtschaftserschwernis auch dann gesprochen werden kann, wenn infolge der Gestaltung der Abfindung, wie etwa durch nachteilige Formen der Grundstücke, ein unwirtschaftlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird (BVerwG, Urteil vom 26. März 1962, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Er hat lediglich ein Recht auf Zuerkennung eines Ausgleichs, wenn die Mängel die Gleichwertigkeit der Abfindung beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960, 78] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Daraus kann jedoch kein Teilnehmer einen Anspruch auf einen besonderen Vorteil oder überhaupt auf einen Vorteil für sich herleiten (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Das angefochtene Urteil steht mit dieser Rechtsprechung sowie mit dem von dem Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 95), das nichts anderes aussagt, in Einklang.
  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Daraus kann jedoch kein Teilnehmer einen Anspruch auf einen besonderen Vorteil oder überhaupt auf einen Vorteil für sich herleiten (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274]; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72
    Er kann gemäß § 44 Abs. 1 FlurbG lediglich beanspruchen, daß er Flächen zugeteilt erhält, die - im ganzen gesehen - dem Wert seiner Einlagegrundstücke entsprechen (BVerwGE 3, 246 [248]; Urteil vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - [RdL 1962, 217]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beteiligte keinen Anspruch auf Erlangung besonderer Vorteile aus der Flurbereinigung, sondern nur Anspruch auf eine gleichwertige Abfindung (Urteil vom 25.11.1970 - BVerwG 4 C 80.66 - (RdL 1971, 97) und Beschluß vom 4.12.1973 - BVerwG 5 B 27.72 -).
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung stets abgelehnt, dem einzelnen Teilnehmer einen Anspruch auf einen besonderen Vorteil oder überhaupt auf einen Vorteil aus der Flurbereinigung zuzuerkennen (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]; Beschluß vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 -).
  • BVerwG, 03.04.1986 - 5 B 113.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Die aufgeworfene Frage, ob im Rahmen der für die Beurteilung der Gleichwertigkeit maßgebenden Bestimmungen auch die Grundstücksformen zu berücksichtigen sind, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits dahin entschieden, daß zu den im Rahmen des § 44 FlurbG heranzuziehenden gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren auch die Gestaltungsform eines Grundstücks zu rechnen ist, weil die Form der Grundstücke auf die Bewirtschaftung und damit auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung bestimmenden Einfluß haben kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - <RdL 1962, 217> und vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - ; Beschluß vom 4. Dezember 1973 - BVerwG 5 B 27.72 - und Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - <BVerwGE 57, 192 f. [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]>).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens Anspruch darauf hat, in bestimmten Lagen, z.B. im Bereich seiner Einlagegrundstücke, abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 10 und vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 24) und daß bei der Landabfindung eines Teilnehmers ein Aussiedlungsvorhaben nur berücksichtigt werden kann, wenn ein künftiger Standort für das neue Gehöft feststeht und die Finanzierung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 und Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG IV B 238.68 - RzF 44 I 107 ff.).
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